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Urheberrecht

Here, you can test and train your listening comprehension. Listen to what the native German speaker tells about the copyright law in Germany.
Read the complete text below this video.
 
 
 

Hallo liebe Zuschauer, heute gibt es mal wieder ein Video für die Fortgeschrittenen. Um den Text verstehen zu können, solltet ihr schon länger Deutsch lernen. Natürlich können sich auch Anfänger dieses Video ansehen, aber ein halbes Jahr Deutschunterricht wird mit Sicherheit nicht ausreichen. Zur Sicherheit gibt es auch noch den Text in der Beschreibung zu diesem Video. Falls der Platz bei YouTube nicht ausreichen sollte, könnt ihr den Rest des Textes auf meiner Webseite nachlesen.

Es geht um das Thema Urheberrecht, und zwar um das Urheberrecht in Deutschland. Und dazu muss man sagen, dass wir hier in Deutschland ein sehr strenges Urheberrechtsgesetz haben, das heißt, der Urheber eines Werkes wird in seinen Rechten besonders geschützt. Was ist ein Urheber? Ein Urheber ist derjenige, der ein Werk erschaffen oder kreiert hat. Das kann ein Regisseur sein, der einen Film gedreht hat, ein Komponist, der ein Musikstück geschrieben hat, ein Künstler, der ein Bild gemalt hat oder eine Skulptur gestaltet hat oder auch ein Fotograf. Aber es kann auch ein Schriftsteller sein oder ein Journalist, der einen Artikel geschrieben hat oder ein Buch veröffentlicht hat. Die Werke können also Filme, Musikstücke, Fotos, Skulpturen, Bilder oder auch literarische Werke sein. Für den Urheber ist das natürlich gut, dass er in seinen Rechten geschützt wird, aber für denjenigen, der dieses Urheberrecht verletzt, kann das sehr teuer werden. Ein Verstoß gegen dieses Urheberrechtsgesetz liegt vor, wenn man zum Beispiel ein Werk, an dem man keine Rechte hat, im Internet veröffentlicht. Man sollte also kein Foto für das Profil einer Online-Community verwenden, an dem man keine Rechte hat. Und das ist sehr oft der Fall, wenn ich mir die Profilfotos bei Twitter, Facebook oder anderen Communities anschaue. Dann sollte man natürlich auch keine Musikstücke oder Filmausschnitte, an denen man keine Rechte hat, für Videos verwenden, die man auf Plattformen wie YouTube oder Vimeo hochlädt. Das ist auch sehr oft der Fall. Wenn man das macht, dann hat man in Deutschland schon einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz begangen, und dieser Verstoß kann auch bestraft werden. Meistens ist das so, dass - wenn man zum Beispiel ein Musikstück für sein Video verwendet hat, an dem man keine Rechte hat - YouTube dieses Video löscht. Entweder hat YouTube diesen Verstoß selbst entdeckt oder wurde von den Rechteinhabern dieses Musikstücks darauf hingewiesen. Die Rechteinhaber wenden sich dann an YouTube und bitten YouTube, dieses Video zu entfernen oder drohen, YouTube zu verklagen. Und damit möchte YouTube natürlich nichts zu tun haben. Und deswegen wird YouTube dieses Video sehr schnell löschen.

Im ungünstigsten Fall erhaltet ihr dann auch von den Vertretern der Rechteinhaber eine Abmahnung. Es gibt Anwälte, die die Musikindustrie oder die Medienindustrie vertreten und sich auf so etwas spezialisiert haben. In diesen Abmahnungen werdet ihr dazu aufgefordert, einen bestimmten Betrag zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zurückzusenden. Das solltet ihr auf keinen Fall tun. Wendet euch schnellstmöglich an einen Anwalt, der sich im Internetrecht auskennt, denn die Fristen sind sehr kurz. Und das wird natürlich mit Absicht so gemacht, damit der Abgemahnte nicht genug Zeit hat, sich entsprechend zu informieren, bevor er etwas unternehmen kann. Sucht euch also einen Anwalt, der euch entsprechend beraten kann. Wenn ihr diesen Verstoß nicht begangen habt, dann solltet ihr auf keinen Fall etwas bezahlen, nur weil euch vielleicht damit gedroht wird, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Lasst euch da keine Angst machen, sondern wendet euch an einen Anwalt. Der Anwalt wird mit Sicherheit diese Unterlassungserklärung nicht so zurückschicken, sondern eventuell eine modifizierte - also eine abgeänderte - Unterlassungserklärung vorbereiten und dann zurückschicken. Ihr werdet euch wahrscheinlich auch fragen: Wie ist der Abmahnanwalt an meine Adresse gekommen? Die kundenbezogenen Daten hat er mit Sicherheit von eurem Provider bekommen. Die Provider müssen bei einem Verdacht auf eine Straftat kundenbezogene Daten mitteilen. Dazu ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Was ihr auch auf keinen Fall machen solltet, ist, euch totzustellen, denn das ist gar nicht gut. Es gibt eine dreijährige Verjährungsfrist, und wenn ihr auf dieses Abmahnschreiben nicht reagiert und auch auf Zahlungsaufforderungen, dann könnte es sein, dass ihr am Ende doch noch verklagt werdet, bevor diese dreijährige Verjährungsfrist abläuft. Ihr solltet also auf jeden Fall reagieren. Natürlich ist das mit Kosten verbunden. Wenn ihr allerdings in Deutschland lebt und Arbeitslosengeld II bezieht, dann könnt ihr beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dafür zahlt ihr einmalig zehn Euro, und der Rest der Kosten wird dann übernommen. Das nur als Tipp für alle, die in Deutschland leben und schon ein Abmahnschreiben bekommen haben. Ihr seht, es bringt also nichts, fremde Inhalte, an denen ihr keine Rechte habt, im Internet zu veröffentlichen, zum Beispiel für Fotos auf Online-Communities zu verwenden oder auch für eure Videos, die ihr bei YouTube oder anderen Videoportalen hochladet. Ich persönlich bin bei YouTube sehr schnell als vertrauensvoller Nutzer eingestuft worden, weil ich nur eigene Inhalte veröffentliche. Und ich finde es auch sehr wichtig, dass man an eigenen Inhalten arbeitet, weil man sich ja auch von den anderen Internetnutzern abheben möchte. Wenn man keine Musikstücke oder Filmausschnitte für YouTube-Videos verwendet, dann ist man auf der sicheren Seite. Andernfalls muss man sich die Rechte besorgen, und dafür wird man mit Sicherheit auch etwas bezahlen müssen. Ich kann also nur empfehlen, eigene Inhalte zu veröffentlichen und nicht fremde Inhalte, an denen man keine Rechte hat, denn das kann sehr teuer werden, insbesondere, wenn ihr schon abgemahnt wurdet und eventuell noch ein Prozess ansteht.

Außerdem haben wir in Deutschland ja auch noch die GEMA, die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GEMA hat sehr oft auch Rechte an Filmen oder Musikstücken. Es ist in Deutschland so, dass derjenige, der hier in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, bei der GEMA dafür etwas bezahlen muss. Dabei kann es sich um einen Chor handeln. Es kann sich auch um einen Diskjockey handeln. Das ist also noch ein weiterer Aspekt. Und sehr oft wird man in Deutschland auch Videos nicht sehen können, die bestimmte Musikstücke enthalten, an denen die GEMA Rechte hat. Deswegen benutze ich in meinen Videos überhaupt keine Musikstücke. Ich finde, das würde auch gar keinen Sinn machen, weil es eigentlich nur ablenkt, wenn ich hier meine Deutschstunden abhalte.

In Deutschland wird auch gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen, wenn jemand sich aus einer Tauschbörse etwas herunterlädt. In diesen Tauschbörsen tummeln sich ja noch viele andere Leute. Und wenn man sich etwas herunterlädt, dann stellt man die heruntergeladenen Teile auch für andere zum Download zur Verfügung. Und das kommt auch einer Vervielfältigung im Internet oder einer Raubkopie gleich. Also, auch dann kann man eine Abmahnung bekommen.

Ihr solltet also schon vorsichtig sein mit dem, was ihr im Internet veröffentlicht. Das war's zum Thema Urheberrecht in Deutschland. Hier haben wir ja ein sehr strenges Urheberrechtsgesetz. Ich habe gehört, dass es in Großbritannien und Frankreich ähnliche Bestimmungen geben soll. Ich habe auch gelesen, dass in China ein solches Urheberrecht überhaupt nicht besteht. Es würde mich also sehr interessieren, wie das in eurem Land ist und ob ihr vielleicht, wenn ihr in Deutschland lebt, schon Erfahrungen mit Abmahnungen von Anwälten der Medienindustrie gemacht habt. Also, hinterlasst euren Kommentar hier. Wie immer würde mich das sehr interessieren, was ihr dazu zu sagen habt. Startet mit mir eine Diskussion auf Facebook oder hier auf YouTube. Ich bin schon sehr gespannt auf euren Kommentar. Und für heute sage ich alles Gute, bis bald und... tschüss!